*VERKAUFT*Baugrundstück mit Planung für EFH oder DH
Beschreibung:
Es handelt sich hierbei um ein hinteres, noch zu teilendes Grundstück (Hammergrundstück), mit einer Größe von ca. 575m² bis 700m² event. zzgl.Stellplatz.Die genaue Größe können Sie als Käufer bestimmen.
Der Weg von der Straße zum Grundstück ist ca. 50m lang, Das Grundstück hat ein Maß von ca. 20m breite x ca.30m tiefe (Abhängig von Ihrem Wunsch der Größe).
Bebauung: 1,5-geschossiges Wohnhaus (Keller möglich)
Zugang: Gehweg (1,50-2,00m breit x ca.49,5m lang)
Abriss: ggf. Fällung des vorhandenen Baumbestandes.
Der Gehweg von der Straße zum Grundstück wird mit veräußert (kein Geh- und Leitungsrecht).
Lagebeschreibung:
Das Objekt befindet sich in zentraler Lage des Ortsteiles Mariendorf in Berlin-Tempelhof. Einrichtungen des täglichen Bedarfes sind in der näherer Umgebung vorhanden. In der Nähe befinden sich die Trabrennbahn, der Freizeitpark Mariendorf und der ca. 90 ha große Britzer Garten. Die Verkehrsanbindung ist gut. Haltestellen der Buslinien X76, M 76 und 179 sind in wenigen Minuten erreichbar. Zur U-6 Alt-Mariendorf und zum S-Bahnhof Marienfelde gelangt man im Umkreis von ca. 500 Metern. Die Autobahn ist innerhalb weniger Fahrminuten über die B 96 erreichbar.Ausstattung:
Energieausweis:
Ausstattungsbeschreibung:
Für die Bebauung gelten die „Hinweise zur Bebauung von Grundstücken hinter der Bebauungstiefe“ vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg:- Bebauung nur mit anderthalb geschossigem Einfamilienhaus (nur eine Wohneinheit) (Keller darf laut Bauamt als Wohnraum genutzt werden)
- Die Dachneigung darf max. 45° betragen
- Die Wandhöhe (Durchstoßpunkt der Wand mit dem
Dach) darf max. 4m betragen
- Das Gebäude darf nicht gewerblich genutzt werden
- Der Zugang zum hinteren Grundstück darf nicht breiter
als 2m sein. Ein Befahren des Grundstückes sowie die
Errichtung eines Stellplatzes, Carports oder Garage ist
nicht zulässig. Kosten für Vermessung, Teilung, Notar, Eintragung ins Grundbuch sowie Erschließungskosten sind vom Käufer zu tragen. Angebote für die Fällung der Bäume, die Zustimmung der Feuerwehr sowie ein Angebot vom Vermesser liegen bereits vor.